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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der DE-JO CNC Technik GmbH & Co. KG, Pfarrmattenweg 1a, 79341 Kenzingen
Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über die Fertigung, Bearbeitung und Lieferung von Werkstücken und Bauteilen zwischen der DE-JO CNC Technik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Fertigung zustande.
  3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsbeschreibungen in Angeboten sind nur maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  4. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag vier Wochen ab Zugang beim Auftragnehmer gebunden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
  2. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Freigaben und Materialien.
  3. Verzögert sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.
  4. Teillieferungen sind zulässig, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat alle für die Fertigung erforderlichen Unterlagen (Zeichnungen, 3D-Daten, Spezifikationen, Toleranzangaben) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
  2. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
  3. Änderungen am Auftragsumfang oder an den Spezifikationen nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Preis- und Terminanpassungen führen.

§ 6 Gefahrübergang und Versand

  1. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über.
  2. Versandart und Verpackung werden vom Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Versandkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Der Auftraggeber hat die gelieferten Werkstücke unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
  4. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Werkstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 10 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Zeichnungen, technische Daten und Fertigungsverfahren, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
  2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus fort.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers (Kenzingen), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

DE-JO CNC Technik GmbH & Co. KG · Pfarrmattenweg 1a · 79341 Kenzingen · Telefon: +49 7644 9209000 · E-Mail: info@de-jo.com

AGB | DE-JO CNC Technik